RE: Zweites Community-Treffen für Blockminers
Guten Tag liebe Blockminers,
Wir haben endlich eine Zusage bekommen von unserer Wunschunterkunft!
Leider war sie aber am gewünschten Wochenende belegt,
weshalb wir das Datum ein Wochenende nach vorne verlegt haben.
Das Blockminers-Communitytreffen findet vom 20.03.2020 bis zum 22.03.2020 statt.
Um einen Einblick auf die Location und die Schlafunterkünfte zu bekommen, könnt ihr das in Schloss Buchenau stehende Försterhaus und Berghaus anschauen.
https://www.schloss-buchenau.de/gebaeude/foersterhaus
https://www.schloss-buchenau.de/gebaeude/berghaus
Anfahrt:
Voraussichtliche Kosten:
Was gibt es zu Essen:
Spenden für “mittellosere Blockminers”
Aufgrund von Lebensumständen, ist es manchen Personen auf dem Server schwer möglich, die Kosten voll zu tragen. Diese könnt ihr unterstützen, indem ihr einen selbst ausgesuchten Beitrag zusätzlich bezahlt. Die Auswahl dafür findet ihr im Anmeldeformular.
Keine Sorge, alle Umstände, was ihr wie bezahlen wollt, könnt ihr ganz alleine entscheiden. Wir wollen die Möglichkeit geben, jeden Teilnehmen zu lassen.
Ablauf (Anmeldung, AGB’s akzeptieren, Rücktritt, etc)
Anmeldung wird in den nächsten Tagen geöffnet. Bitte lest VORHER die AGBs, über den Anmeldelink steht euch ebenfalls ein AGB-Link zur Verfügung. Persönliche Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben, wir sind eine private Veranstaltung und die Veranstalter, Bambijolina und Nattving (Jolina und Sabrina), behalten sich vor, bei Verstoß der AGBs auch den Ausschluss vom Treffen zu veranlassen. Solltet ihr nicht können, ist eine Abmeldung bis zum 31. Januar 2020 in schriftlicher Form gültig. Ihr erhaltet dann auch eine 100% Rückerstattung.
Solltet ihr nach dem 31. Januar 2020 ausfallen, egal aus welchen Gründen, müsst IHR für einen Ersatz sorgen, sonst bleibt ihr auf den bezahlten Kosten sitzen. Habt ihr eine andere Person gefunden, dann erhaltet ihr eine 100% Rückerstattung.
https://www.schloss-buchenau.de/agb
AGBs
Hausordnung
1. Geltungsbereich Diese Hausordnung gilt für alle, die sich auf dem Gelände bzw. in den vorhandenen Gebäuden von Schloss Buchenau aufhalten.
2. Ankunft/Abreise Die Ankunft muß vorher terminlich abgestimmt werden. Die Zimmerräumung ist bis 10°°Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Vor Abreise ist eine Zimmerabnahme erforderlich.
3. Ruhezeiten Grundsätzlich ist Lärm am Gelände und in den Häusern zu vermeiden. Für den Außenbereich ist die Mittagsruhe von 12°° - 15°°Uhr und die Nachtruhe ab 22°°Uhr einzuhalten.
4. Sauberkeit/Ordnung/Umwelt Der Gast hat auf Sauberkeit zu achten. Bei Abreise sind alle Gegenstände wieder an Ihren Bestimmungsort zurückzustellen. Tische und Stühle aus dem Innenbereich sind nicht für außen benutzbar. Für die Einhaltung der Hygiene in den Selbstversorgerküchen ist der Gast verantwortlich, es wird hierfür keine Haftung übernommen. Die Küchen sind nach Benutzung gründlich zu reinigen. Der Gast hat bei der Energieeinsparung mitzuhelfen. Sinnloses Heizen, falsches Lüften, unnötige Beleuchtung, verschwenderische Wasserverwendung etc. ist zu vermeiden. Der Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter getrennt zu entsorgen.
5. Schäden Der Gast hat Schäden, welche durch Ihn oder andere verursacht wurden sofort zu melden. Er haftet für die von Ihm verursachten Schäden. Mutwillige Zerstörungen werden zur Anzeige gebracht. Skylaternen, Papierlaternen etc. sind aus Brandschutzgründen nicht erlaubt. Ein Auslösen der Brandmeldeanlage ist kostenpflichtig.
6. Alkohol, Rauchen, Drogen:
Das Jugendschutzgesetz ist zu beachten. Rauchen und Trinken von Alkohol, das schließt den Kauf, Handel und Konsum mit ein, unter 16 Jahren ist verboten. Das Besitzen, Kaufen, Handeln und Konsumieren sämtlicher anderer Drogen ist strengstens für alle untersagt. In den Gebäuden ist Rauchen verboten.
7. Als Gast sind Sie gerne gesehen wenn Sie sich so verhalten wie Sie es von Ihren Gästen Zuhause auch erwarten. Sie befinden Sich auf einem Privatgelände, betreten Sie nur Räume und Geländeteile mit Erlaubnis.
8. Eine Aufenthaltsberechtigung auf dem Schlossgelände haben nur angemeldete Personen.
9. Verstoß:
Bei Verstoß gegen diese Hausordnung kann eine unmittelbare Abreise gefordert werden. Den Anweisungen des Schlossteams ist grundsätzlich Folge zu leisten.
10. Weiterhin sollte das allgemeine Gesetz eingehalten werden. Zuwiderhandlung wird mit Ausschluss von dem Treffen geahndet, betrunkene werden in ein Taxi gesetzt, welches sie selber bezahlen müssen oder von der Polizei abgeführt. Dem Schlossteam und dem Organisations-Team ist grundsätzlich Folge zu leisten.
Liebe Grüße
Bambijolina und Nattving (Jolina und Sabrina)
Hier noch der Link zum Anmeldeformular: https://forms.gle/ceX1LZgM28kqeZeY8
Wir haben endlich eine Zusage bekommen von unserer Wunschunterkunft!
Leider war sie aber am gewünschten Wochenende belegt,
weshalb wir das Datum ein Wochenende nach vorne verlegt haben.
Das Blockminers-Communitytreffen findet vom 20.03.2020 bis zum 22.03.2020 statt.
Um einen Einblick auf die Location und die Schlafunterkünfte zu bekommen, könnt ihr das in Schloss Buchenau stehende Försterhaus und Berghaus anschauen.
https://www.schloss-buchenau.de/gebaeude/foersterhaus
https://www.schloss-buchenau.de/gebaeude/berghaus
Anfahrt:
- Autofahrer werden ebenfalls begünstigt. Es gibt kostenlose Parkplätze am Schloss. Bitte seid aber eventuell auch bereit, Personen mit zu nehmen, falls es zu einer Stadtbesichtigung kommen sollte. Fulda oder Bad Hersfeld ständen da zur Auswahl.
- Es besteht die Möglichkeit einen direkten ICE vom Frankfurter HBF nach Bad Hersfeld zu nehmen und im Anschluss mit der Linie 360 eine 20 minütige Busfahrt zum Schloss zu tätigen. Shuttels für einen kleinen Obulus wären auch möglich, dafür muss aber das aber im vorhinein kommuniziert werden.
- Für weitere Informationen klickt diesen LINK. https://www.schloss-buchenau.de/infos-download/wegbeschreibung
Voraussichtliche Kosten:
- 2 Nächte + einmalige Kosten für Bettwäsche und Handtücher = 63 Euro
- Essen (Selbstversorgung) für 2x Abendessen, 2x Frühstück (+ 1x Mittag) = 20 Euro
- Wasser in allen Status, Milch, Kakao, Tee und eventuell Orangen und Apfelsaft
- Unterstützung der “Mittelloseren” ist möglich.
Was gibt es zu Essen:
- Abend: Einfache Küche, Aufläufe, Nudeln + Reis mit Soßen (Gekaufte), Salate, etc. Gemüse mit Dips,
- Frühstück: Kornflakes, Brötchen, Brot, Belag Fleisch, Belag Käse, Gurke, Paprika, Tomate
- Mittags: Wenn wir nicht in die Stadt gehen, dann wird es kalte Küche geben / Reste Essen vom Vorabend, Gemüse mit Dips, Salat, Frikadellen, Schnitzelchen, Brot, Brötchen, Belag Fleisch, Belag Käse,
- Getränke: Milch / Kakao, Tee, Kaffee, Wasser (Sprudel, Medium, Krahneberger), eventuell Apfelsaft und Orangensaft (begrenztes Kontingent)
- weiteres dazu nach der Anmeldung
Spenden für “mittellosere Blockminers”
Aufgrund von Lebensumständen, ist es manchen Personen auf dem Server schwer möglich, die Kosten voll zu tragen. Diese könnt ihr unterstützen, indem ihr einen selbst ausgesuchten Beitrag zusätzlich bezahlt. Die Auswahl dafür findet ihr im Anmeldeformular.
Keine Sorge, alle Umstände, was ihr wie bezahlen wollt, könnt ihr ganz alleine entscheiden. Wir wollen die Möglichkeit geben, jeden Teilnehmen zu lassen.
Ablauf (Anmeldung, AGB’s akzeptieren, Rücktritt, etc)
Anmeldung wird in den nächsten Tagen geöffnet. Bitte lest VORHER die AGBs, über den Anmeldelink steht euch ebenfalls ein AGB-Link zur Verfügung. Persönliche Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben, wir sind eine private Veranstaltung und die Veranstalter, Bambijolina und Nattving (Jolina und Sabrina), behalten sich vor, bei Verstoß der AGBs auch den Ausschluss vom Treffen zu veranlassen. Solltet ihr nicht können, ist eine Abmeldung bis zum 31. Januar 2020 in schriftlicher Form gültig. Ihr erhaltet dann auch eine 100% Rückerstattung.
Solltet ihr nach dem 31. Januar 2020 ausfallen, egal aus welchen Gründen, müsst IHR für einen Ersatz sorgen, sonst bleibt ihr auf den bezahlten Kosten sitzen. Habt ihr eine andere Person gefunden, dann erhaltet ihr eine 100% Rückerstattung.
https://www.schloss-buchenau.de/agb
AGBs
Hausordnung
1. Geltungsbereich Diese Hausordnung gilt für alle, die sich auf dem Gelände bzw. in den vorhandenen Gebäuden von Schloss Buchenau aufhalten.
2. Ankunft/Abreise Die Ankunft muß vorher terminlich abgestimmt werden. Die Zimmerräumung ist bis 10°°Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Vor Abreise ist eine Zimmerabnahme erforderlich.
3. Ruhezeiten Grundsätzlich ist Lärm am Gelände und in den Häusern zu vermeiden. Für den Außenbereich ist die Mittagsruhe von 12°° - 15°°Uhr und die Nachtruhe ab 22°°Uhr einzuhalten.
4. Sauberkeit/Ordnung/Umwelt Der Gast hat auf Sauberkeit zu achten. Bei Abreise sind alle Gegenstände wieder an Ihren Bestimmungsort zurückzustellen. Tische und Stühle aus dem Innenbereich sind nicht für außen benutzbar. Für die Einhaltung der Hygiene in den Selbstversorgerküchen ist der Gast verantwortlich, es wird hierfür keine Haftung übernommen. Die Küchen sind nach Benutzung gründlich zu reinigen. Der Gast hat bei der Energieeinsparung mitzuhelfen. Sinnloses Heizen, falsches Lüften, unnötige Beleuchtung, verschwenderische Wasserverwendung etc. ist zu vermeiden. Der Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter getrennt zu entsorgen.
5. Schäden Der Gast hat Schäden, welche durch Ihn oder andere verursacht wurden sofort zu melden. Er haftet für die von Ihm verursachten Schäden. Mutwillige Zerstörungen werden zur Anzeige gebracht. Skylaternen, Papierlaternen etc. sind aus Brandschutzgründen nicht erlaubt. Ein Auslösen der Brandmeldeanlage ist kostenpflichtig.
6. Alkohol, Rauchen, Drogen:
Das Jugendschutzgesetz ist zu beachten. Rauchen und Trinken von Alkohol, das schließt den Kauf, Handel und Konsum mit ein, unter 16 Jahren ist verboten. Das Besitzen, Kaufen, Handeln und Konsumieren sämtlicher anderer Drogen ist strengstens für alle untersagt. In den Gebäuden ist Rauchen verboten.
7. Als Gast sind Sie gerne gesehen wenn Sie sich so verhalten wie Sie es von Ihren Gästen Zuhause auch erwarten. Sie befinden Sich auf einem Privatgelände, betreten Sie nur Räume und Geländeteile mit Erlaubnis.
8. Eine Aufenthaltsberechtigung auf dem Schlossgelände haben nur angemeldete Personen.
9. Verstoß:
Bei Verstoß gegen diese Hausordnung kann eine unmittelbare Abreise gefordert werden. Den Anweisungen des Schlossteams ist grundsätzlich Folge zu leisten.
10. Weiterhin sollte das allgemeine Gesetz eingehalten werden. Zuwiderhandlung wird mit Ausschluss von dem Treffen geahndet, betrunkene werden in ein Taxi gesetzt, welches sie selber bezahlen müssen oder von der Polizei abgeführt. Dem Schlossteam und dem Organisations-Team ist grundsätzlich Folge zu leisten.
Liebe Grüße
Bambijolina und Nattving (Jolina und Sabrina)
Hier noch der Link zum Anmeldeformular: https://forms.gle/ceX1LZgM28kqeZeY8
If you can't say somethin' nice, don't say nothin' at all. - Klopfer